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Die Aufgaben der Landesvereinigung

Die Landesvereinigung Rheinland-Pfalz nimmt die Interessen der im Land tätigen Schiedspersonen gegenüber der Justizverwaltung und den Kommunalverwaltungen wahr. Unterstützt wird sie darin vom Bundesvorstand und der Bundesgeschäftsstelle. Eine hauptamtliche Landesgeschäftsstelle ist nicht vorgesehen, ihre Funktion wird vom Vorstand wahrgenommen.

Der Landesvorstand

Ein besonders Anliegen des Landesvorstandes ist die Weiterbildung der Schiedspersonen. Damit die Schiedsfrauen und Schiedsmänner für ihre verantwortungsvolle, ehrenamtliche Tätigkeit gut gerüstet sind, soll ein hoher Bildungsstand erreicht werden. Die Nutzung unserer Angebote beruht auf Freiwilligkeit. Die verfügbaren Mittel werden in der Regel für 2 bis 4 Veranstaltungen pro Jahr eingesetzt. Dabei kann es leider vorkommen, dass nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden können.
Um den Schiedsperson in ihrem Ehrenamt mehr Geltung zu verschaffen nimmt die Öffentlichkeitsarbeit einen breiten Raum ein. Die Bürgerinformation erfolgt überwiegend mittels Pressemitteilungen und dieser Internetpräsentation .

Landesvertreterversammlung und Landesausschuss

Die Landesvertreterversammlung ist das höchste Gremium der Landesvereinigung Rheinland-Pfalz. Sie setzt sich aus dem Landesvorstand und den gewählten Delegierten der Bezirksvereinigungen zusammen. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Wahl des Landesvorstands und der Beschluss der Landessatzung. Die Landesvertreterversammlung wird alle vier Jahre einberufen.
Der Landesausschuss besteht aus dem Landesvorstand und den Vorsitzenden der vier Bezirksvereinigungen. Er übernimmt zwischen zwei Landesvertreterversammlungen wichtige Aufgaben, insbesondere die Nachwahl von ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern jeweils bis zur darauf folgenden Landesvertreterversammlung. Er tagt in der Regel einmal jährlich.

 

 

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